Über uns

Über mich

Mein Name ist Dr. Verena Ritter-Döring

Ich verfüge über eine 12-jährige Expertise im Finanzaufsichtsrecht. Als Anwältin in London und Frankfurt habe ich umfassende Erfahrung im Aufsichts- und Investmentrecht gesammelt. Meine Praxis umfasst neben den klassischen Erlaubnisverfahren und allen Fragen rund um organisatorische Compliance zudem Produkt- und Fondsstrukturierungen, Outsourcing und die Implementierung neuer aufsichtsrechtlicher Vorgaben (MiFID II, PSD II, BMR, Basel IV, EMIR, MAR, Benchmark Verordnung u.a.). Außerdem bin ich bestens mit den nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden (BaFin, Deutsche Bundesbank, EZB) vertraut und war bereits an verschiedenen Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Derzeit ist ein wichtiger Schwerpunkt die neue ESG-Regulierung auf dem Weg hin zu einem nachhaltigen Finanzmarkt.

Seit Frühjahr 2021 leite ich den Bereich Aufsichtsrecht, Asset Management & Fonds bei Taylor Wessing am Standort Frankfurt. Neben deutschen und international tätigen Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen berate ich auch Zahlungs- und E-Geldinstitute sowie etablierte Unternehmen, Start-ups und IT-Dienstleister, die im regulierten Finanzmarkt Fuß fassen wollen.

 

Über die Co-Autoren

Charlotte Dreisigacker-Sartor, Senior Associate (Frankfurt)

Ich verstärke seit April 2021 die Praxisgruppe Banking & Finance von Taylor Wessing in Frankfurt. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Finanzaufsichts- und Investmentrecht.

Im Bereich des Finanzaufsichtsrechts berate ich Banken, Finanzdienstleister, Zahlungs- und E-Geldinstitute zu Fragen der Erlaubnispflicht, Compliance- und Vertriebsfragen, organisatorischen Vorgaben sowie zur Umsetzung neuer regulatorischer Vorgaben wie der ESG-Regulierung, MiFID II, MIFIR, PSD II, BMR, EMIR u.a. Daneben berate ich auch nicht regulierte Unternehmen und Service Provider sowie FinTechs zu finanzaufsichtsrechtlichen Fragestellungen. Meine investmentrechtliche Beratung umfasst die aufsichtsrechtliche Seite bei der Auflage und dem Vertrieb von Investmentfonds. Daneben bildet die Beratung von Kapitalverwaltungsgesellschaften ein Schwerpunkt. Zudem berate ich zu den sich aus bankaufsichts- und investmentrechtlicher Sicht ergebenden Fragestellungen im Geldwäscherecht.

Miroslav Djuric, Associate (Frankfurt)

Ich bin seit Mai 2021 Mitglied der Praxisgruppe Banking & Finance von Taylor Wessing in Frankfurt. Ich fokussiere mich auf rechtliche und regulatorische Fragestellungen, die in Zusammenhang mit Wertpapier-, Banken- und Investmentaufsichtsrecht stehen.

Im Bereich Wertpapier- und Bankenaufsichtsrecht berate ich Mandanten (Investmentfirmen, Banken und FinTech Unternehmen) zu komplexen regulatorischen Fragestellungen rund um die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Vertrieb von Finanzinstrumenten in der EU im Einklang mit regulatorischen Vorgaben wie MiFID II, MiFIR, MAR, PRIIPs etc. Dabei liegt mein Beratungsfokus insbesondere auf regulatorischen Fragen, die in Zusammenhang mit der Anwendung von neuen Technologien in Finanzsektor stehen, wie Blockchain, Crypto-assets, Robo-Advisory und Cloud Technologie. Im Bereich Investmentaufsichtsrecht berate ich Asset-Management-Unternehmen zu verschiedenen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen bei der Auflage und Vertrieb von Investmentfonds nach den Rahmenwerken für OGAWs und AIFMs (national und international) sowie zu Compliance-Fragen, die sich aus dem neuen EU-Rahmenwerk zum Thema Sustainable Finance (SFDR, Taxonomie Verordnung etc.) ergeben.

Jonas Hornung, Associate (Frankfurt)

Ich bin seit Februar 2022 Mitglied der Praxisgruppe Banking & Finance von Taylor Wessing in Frankfurt.

Im Bereich Finanzmarktregulierung und Bankaufsichtsrecht berate ich Banken, Finanzdienstleister, Zahlungs- und E-Geldinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Asset Manager zu Fragen der Erlaubnispflicht durch die BaFin, organisatorischen Vorgaben sowie zu geldwäscherechtlichen Fragestellungen.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind die Beratung nicht regulierter Marktteilnehmer und Service-Provider, sowie die Beratung von FinTechs zur aufsichtsrechtlichen Umsetzung von Geschäftsmodellen auf der Basis innovativer Technologien.

Über den Blog

Wir haben unsere Leidenschaft für das Recht und den Finanzmarkt zum Beruf gemacht und wollen unsere Expertise gerne mit Ihnen teilen. Auf dem Blog bieten wir Ihnen daher kurze aufbereitete Fachartikel zu aktuellen Themen aus dem Bankaufsichtsrecht und dem Investmentrecht. Dabei lenken wir den Blick nicht nur auf deutsche Regeln, sondern schauen über den Tellerrand hinaus auch auf die die europäische Gesetzgebung in Brüssel. Wir werden immer wieder auch Kollegen aus anderen Bereichen, die Überschneidungen mit dem Bankaufsichtsrecht haben, über interessante Entwicklungen berichten lassen, um Trends frühzeitig sichtbar zu machen.

Alle Texte sind namentlich gekennzeichnet und datiert. Der Blog wird hauptsächlich von mir und meinen beiden Kollegen Charlotte Dreisigacker und Miroslav Djuric verfasst und richtet sich vor allem an Mandanten und Leser aus dem deutschen Markt. Beiträge für einen breiteren Leserkreis veröffentlichen wir auf Englisch.

So möchten wir ermöglichen, dass Sie aufsichtsrechtlich immer am Ball bleiben. Wir laden Sie ein: Begleiten Sie uns bei der Beobachtung der aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa. Erkennen Sie frühzeitig Chancen für die Weiterentwicklung Ihrer Geschäftsmodelle. Denken Sie gemeinsam mit uns um die Ecke!

Über Sie

Sie interessieren sich für Bankaufsichtsrecht und wollen gern über aktuelle regulatorische Entwicklungen in Europa auf dem Laufenden bleiben? Vermutlich verfügen Sie selbst über Expertise und machen Erfahrungen, die Sie gern teilen möchten. Dann lassen Sie uns gern daran Anteil haben. Ich würde mich freuen, wenn dieser Blog sich zu einem Forum für kompetenten Austausch entwickelt.

Nehmen Sie deswegen bitte gern Kontakt mit mir auf. Ich freue mich auf Ihr Feedback und werde Fragen und Anregungen so schnell wie möglich aufgreifen und beantworten.

Ihre Verena Ritter-Döring

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