LESEFASSUNG ZUR FINVERMV

Im Juni 2019 wird voraussichtlich die neue Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) in Kraft treten, die einen Teil des Pflichtenregimes der zweiten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) auf die Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) überträgt. Parallel dazu sollen die Finanzanlagenvermittler künftig der BaFin als Aufsichtsbehörde unterstellt werden.

Zur Vorbereitung auf das neue Aufsichtsregime empfiehlt es sich vor allem, die bestehenden internen Geschäftsprozesse an die künftigen Vorgaben anzupassen und die Anpassung auch zu dokumentieren. Auf diese Weise kann auch sichergestellt werden, dass eine etwaige Prüfung durch die BaFin ihren Schrecken verliert.

Um die neuen Vorgaben leichter im Überblick zu finden, haben wir eine Lesefassung der novellierten FinVermV erstellt. Grundlage ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 07. November 2018.

Die Lesefassung kann hier als pdf heruntergeladen werden.