Europäische Kommission konsultiert im Rahmen der Basel-III-Reformen auch Nachhaltigkeitsfragen

Die Basel-III-Reformen, die eine Überarbeitung der Aufsichtsstandards für bestimmte Risiken angestoßen haben, sind bereits zu großen Teilen durch die als CCR/CRD IV und CRR II/CRD V bekannten Gesetzespakete umgesetzt. Ziel ist die Schaffung der Standards für ein widerstandfähiges Bankensystem das gleichzeitig den Bedürfnissen der Realwirtschaft gerecht wird. Mit einer vollständigen Umsetzung des Baseler Reformpaketes ist bis Januar 2022 zu rechnen.

Ein Teil, der noch in das Reformpaket eingehen wird, bezieht sich auf die Nachhaltigkeit der Finanzwirtschaft.

Bereits im Rahmen der letzten Überprüfung der CRR/CRD haben die gesetzgebenden Organe das Pariser Übereinkommen über den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die aufsichtsrechtliche Regulierung thematisiert und sich auf drei Maßnahmen für eine nachhaltige Finanzierung geeinigt:

  1. Die EBA erhält ein Mandat dafür, die Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) in den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung zu bewerten und der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über ihre Ergebnisse vorzulegen; auf der Grundlage der Ergebnisse ihres Berichts kann die EBA gegebenenfalls Leitlinien für die einheitliche Einbeziehung von ESG-Risiken in den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung herausgeben;
  2. Große börsennotierte Institute sind zur Offenlegung von ESG-Risiken, einschließlich physischer Risiken und Übergangsrisiken verpflichtet; und
  3. Die EBA erhält ein weiteres Mandat dafür, auf der Grundlage der verfügbaren Daten und der Ergebnisse der hochrangigen Sachverständigengruppe der EU zum Thema Nachhaltiges Finanzwesen zu bewerten, ob eine gezielte aufsichtliche Behandlung von Risiken im Zusammenhang mit Vermögenswerten oder Tätigkeiten, die im Wesentlichen mit ökologischen und/oder sozialen Zielen verbunden sind, gerechtfertigt wäre.

Die Kommission hat außerdem bereits eine Studie über die Entwicklung von Instrumenten und Mechanismen für die Integration von ESG-Risiken in das Risikomanagement, die Geschäftsstrategien und die Anlagepolitik der Institute in Auftrag gegeben, deren endgültige Ergebnisse aber erst Anfang 2021 erwartet werden.

Während die Taxonomie-Verordnung weiter verhandelt wird (darüber haben wir hier bereits berichtet), konsultiert die Europäische Kommission nun noch bis zum 10. Januar 2020 öffentlich, welche weiteren Maßnahmen zu den bereits Laufenden ergriffen werden könnten, um ESG-Risiken in die aufsichtsrechtliche Regulierung einzubeziehen (Frage 191 der Konsultation.) Besonders aufgefordert zu einer Stellungnahme sind Instituten, Bankenverbänden und anderen Finanzdienstleistern, Bankkunden, Verbrauchervertretern sowie Behörden, einschließlich Aufsichtsbehörden.

Fazit

Wenn die Nachhaltigkeitsfragen im Rahmen der Basel-III-Reformen auch keinen großen Raum einnehmen, so sind sie doch politisches Thema, an dem derzeit kein Weg vorbeiführt. Das ist nur konsequent und richtig, wenn eine regulatorische Grundlage für ein nachhaltiges Finanzwesen geschaffen werden soll.

Stresstest als Messinstrument für Nachhaltigkeitsrisiken für Versicherer

Nachhaltigkeit, ESG, sustainable finance, das Thema Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Wirtschaft ist in aller Munde. Es ist gerade auch für die Versicherungsbranche sehr relevant. Dabei geht es vor allem um die Risiken, die sich für die Versicherer aufgrund der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Klimawandels ergeben. Sobald sich solche Risiken verwirklichen, kostet es die Versicherungen viel Geld.

Doch um welche Risiken geht es hier genau? Wie wirken sich diese konkret auf die Versicherer aus? Und wie können Versicherer diese bewerten und sich vorbereiten? Die BaFin erklärt im BaFin Journal für Oktober 2019  wie spezielle Stresstests zeigen können, wie sich der Klimawandel auf die Kapitalanlagen von Versicherungen auswirkt.

Klimarisiken für Versicherer

Welche klimawandelbedingten Risiken entstehen überhaupt für die Versicherungsunternehmen? Bei dieser Frage ist sowohl zwischen sog. physischen Risiken und Transitionsrisiken als auch danach zu unterscheiden, ob sich die Klimarisiken auf die Aktiv- oder die Passivseite der Bilanz des Versicherungsunternehmens auswirken.

Unter physischen Risiken versteht man sowohl einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen (z.B. Dürreperioden, Stürme, Waldbrände, Überflutungen) als auch die langfristige Veränderung klimatischer und ökologischer Bedingungen (z.B. Meeresspiegelanstieg, Übersäuerung und Vermüllung der Ozeane). Transitionsrisiken hingegen gehen mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft einher. So können z.B. politische Maßnahmen dazu führen, dass sich fossile Energieträger verknappen oder verteuern.

Daneben ist zu unterscheiden, ob die Klimarisiken das Versicherungsunternehmen auf der Aktiv- oder der Passivseite seiner Bilanz treffen. Die Passivseite ist betroffen, wenn das Versicherungsunternehmen von ihren Versicherten wegen klimabedingter Versicherungsfälle in Anspruch genommen wird. Klassisches Beispiel ist die Inanspruchnahme aufgrund von Schäden, die z.B. durch Überschwemmungen oder Sturmereignissen an Immobilien hervorgerufen werden. Je häufiger und stärker solche Extremwetterphänomene auftreten, desto öfter werden Versicherte ihre Versicherung auch in Anspruch nehmen müssen. Je öfter das geschieht, desto häufiger muss die Versicherung einspringen, desto mehr Zahlungsverpflichtungen treffen sie, desto stärker ist die Passivseite ihrer Bilanz belastet.

Aber auch die Aktivseite, also die Kapitalanlagen des Versicherungsunternehmens, kann von Klimarisiken betroffen sein. Auch hier dient das Beispiel von Überschwemmungs- und Sturmschäden an Immobilien aufgrund zunehmender Extremwetterereignisse als Veranschaulichung. Die aus einem solchen Naturereignis resultierenden Schäden können schnell eine erhebliche Beeinträchtigung der Mieter der Immobilien herbeiführen. Ist die Immobilie im Eigentum des Versicherungsunternehmens, sind die Mieteinnahmen beeinträchtigt. Ist das Versicherungsunternehmen mittelbar in die Immobilie investiert, z.B. über Fonds oder über Aktien an einem Immobilienunternehmen, entstehen Auswirkungen auf die Rendite.

Wie also ist umzugehen mit den Risiken?

Eine Möglichkeit für Versicherungsunternehmen, ihre umweltbezogenen Risiken besser identifizieren, bewerten, überwachen, steuern und kontrollieren zu können, ist der Einsatz von Klimastresstests. Stresstests funktionieren so, dass sie bestimmte Szenarien abbilden und dann geprüft wird, wie das Unternehmen darauf reagiert. Damit können die Auswirkungen der Stressszenarien schon vor ihrem Eintritt antizipiert werden und das Unternehmen sich entsprechend auf den Fall des Eintritts vorbereiten.

Als Beispiel können die Stresstests dienen, die Banken durchführen müssen, um Auswirkungen bestimmter Szenarien (z.B. Währungsturbulenzen, hohe Kreditausfallquote, Wirtschaftskrisen etc.) auf die Bestands- und Risikotragfähigkeit des Instituts beurteilen zu können. Auch im Fondsbereich kennt man Stresstests; Kapitalverwaltungsgesellschaften sind verpflichtet, Liquiditätsstresstests durchzuführen, um antizipieren zu können, welche Folgen bestimmte Stressszenarien auf die Liquiditätslage der von ihnen verwalteten Fonds haben (mehr dazu finden Sie hier).

Nach dem gleichen Prinzip können daher auch Stresstest für Klimarisiken funktionieren. Das Versicherungsunternehmen gibt bestimmte Klimastressszenarien vor (Dürreperioden, Stürme, Waldbrände, Überflutungen etc.) und prüft, wie sich der Eintritt solcher Stressszenarien auf ihre Passivseite, aber vor allem auch auf ihre Kapitalanlagen auf der Aktivseite ihrer Bilanz auswirken würden.

Da die Unternehmen selbst für ihr Risikomanagement verantwortlich sind, stehen sie in der Pflicht zu prüfen, ob unternehmensspezifische Stresstests die wesentlichen Klimarisiken in geeigneter Weise abbilden können. Sie müssen Methoden und Instrumente eigenständig weiterentwickeln, damit diese Nachhaltigkeitsrisiken dauerhaft abbilden. Laut einer Umfrage der BaFin, sind Klimastresstests noch nicht flächendeckend in der Versicherungsbranche verbreitet. Von den Erst- und Rückversicherungsunternehmen in Deutschland sowie den Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, die unter der Aufsicht der BaFin stehen, verwenden nach Aussage der BaFin erst etwa sechs Prozent Klimastresstests im Kapitalanlage-Risikomanagement. Viele nutzen dabei Analyseinstrumente externer Anbieter an oder kombinieren eigene mit externen Instrumenten.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Wie der Banken- und Fondsbereich zeigt, sind Stresstest ein wirksames und gutes Instrument, Risiken konkret zu antizieren und sich als Unternehmen entsprechend auf ihren Eintritt vorzubereiten. Das gilt auch für Versicherungsunternehmen. Auch auf europäischer Ebene werden Stresstests im Versicherungsbereich diskutiert. Die EIOPA hat bereits im Juli 2019 ein Diskussionspapier veröffentlicht und darin konsultiert, welche methodischen Grundlagen bei Stresstests von Versicherungen herangezogen werden sollen. Die Konsultation lief bis 18. Oktober 2019.

Wie überall momentan beim Thema Klimawandel, Nachhaltigkeitsrisiken und ESG liegt das Hauptproblem der Unternehmen aber darin, dass es noch keine verbindlichen regulatorischen Vorschriften gibt, was z.B. genau unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist. So kommen unterschiedliche Anbieter von Stresstests oder Unternehmen mit unterschiedlichen Methoden und Ansätzen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Aber gesetzliche Regelungen, die Abhilfe schaffen, sind schon auf dem Weg. Die Taxonomie-Verordnung z.B., die eine verbindliche Definition von Nachhaltigkeit festlegen wird, wird zur Zeit in den Trilog-Verhandlungen auf europäischer Ebene diskutiert. Vor 2021 wird es aber wohl keine bindenden gesetzlichen Vorgaben geben, sodass es bis dahin auch bei den unterschiedlichen Methoden und Ergebnissen der Klimastresstests bleiben wird.

Auch die BaFin wird sich aber weiterhin dem Thema annehmen, sich mit Klimastresstests auseinandersetzen und im Dialog mit der Branche bleiben. Ihr Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken behandelt Stresstest ist einem eigenen Kapitel und wird derzeit konsultiert (mehr zu dem BaFin Merkblatt finden Sie hier).