ESMA veröffentlicht Strategie zu Sustainable Finance

Nicht nur in der zweiten Staffel der deutschen TV-Serie Bad Banks mit dem fiktiven FinTech GreenWallet ist Nachhaltigkeit ein Thema, auch in der realen Finanzwelt ist es allgegenwärtig. Am 06. Februar 2020 hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) ihre Strategie zu Sustainable Finance veröffentlicht (abrufbar hier).

Darin erläutert die europäische Wertpapieraufsicht konkret, wie sie Environmental, Social und Corporate Governance (ESG) Faktoren und damit das Thema Nachhaltigkeit zukünftig in ihre Arbeit einbeziehen wird.

Kernpunkte der ESMA Strategie

Folgende Kernpunkte ihrer Strategie stellt die ESMA heraus:

  • Die Transparenz Verordnung, die Markteilnehmer zur Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken verpflichten wird, soll durch gemeinsame technische Regulierungsstandards der ESMA, der European Banking Authority (EBA) und der  European Insurance and Occupational Authority (EIOPA) vervollständigt werden.
  • Die Einhaltung der Vorgaben der Transparenz Verordnung wird die ESMA bereits ab 2020 bei der Ausübung ihrer Aufsicht gegenüber den von ihr direkt beaufsichtigten Instituten berücksichtigen.
  • Die ESMA wird ein eigenes Kapitel über Trends, Risiken und Verwundbarkeiten (TRV) im Bereich der nachhaltigen Finanzen in ihrem halbjährlichen TRV-Report aufnehmen.
  • Die der ESMA zur Verfügung stehenden Daten werden zur Analyse finanzieller Risiken des Klimawandels, einschließlich klimabedingter Stresstests, genutzt werden.
  • Durch eine EU-weite einheitliche Aufsicht in Bezug auf ESG-Faktoren soll u.a. ein Schwerpunkt bei der Verhinderung des sog. Greenwashing gelegt werden; beim sog. Greenwashing werden Finanzprodukte als nachhaltig angeboten oder beworben, ohne dass tatsächlich Nachhaltigkeit in dem Produkt steckt.
  • Zudem wird die ESMA an der EU-Plattform für nachhaltige Finanzwirtschaft, die die EU-Taxonomie Verordnung entwickeln und damit eine EU-weit einheitliche Definition von „Nachhaltigkeit“ einführen sowie die Kapitalströme für nachhaltige Finanzwirtschaft überwachen wird, teilnehmen.

Weitere Schritte der ESMA

Um die Umsetzung ihrer Strategie zu unterstützen, hat die ESMA bereits 2019 ein Koordinationsnetzwerk für Nachhaltigkeit eingerichtet. Das Netzwerk setzt sich aus Experten der zuständigen nationalen Behörden und Mitarbeitern der ESMA zusammen. Das Netzwerk wird zudem von einer beratenden Arbeitsgruppe aus Stakeholdern unterstützt, die in den kommenden Monaten eingerichtet werden soll.

Fazit

Marktteilnehmer sind weiterhin aufgefordert, sich mit dem Thema Nachhaltigkeit und dessen Auswirkungen auf ihr Geschäftsmodell auseinanderzusetzen und sich auf die Umsetzung regulatorischer Vorgaben vorzubereiten.

Das Merkblatt der BaFin zur Nachhaltigkeit – Eine Einordnung

Am 24. September 2019 veröffentlichte die BaFin die Konsultation eines Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.

Das Merkblatt ist 33 Seiten lang, soll für alle drei Aufsichtsbereiche gelten und macht den Anschein, als hätte sich die BaFin damit viel Mühe gegeben. Auf Nachfrage äußern Mitarbeiter der BaFin, dass das Merkblatt, wenn es einmal final ist, nicht rechtlich bindend sei. Und auch in der Vorrede wird ausführlich erläutert, dass es sich um ein Kompendium von Good-Practices, das unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips in den beaufsichtigten Unternehmen Anwendung finden soll, handele. Es soll eine sinnvolle Ergänzung zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sein.

Wie ist das Merkblatt also rechtlich einzuordnen?

Im Moment ist es lediglich eine Äußerung der BaFin, die hierin ihre eigenen Ideen einer möglichen künftigen Verwaltungspraxis niederlegt. Der Verweis auf die MaRisk, die die Verwaltungspraxis der BaFin offenlegt, zeigt, dass hier nicht ein völlig unverbindliches Dokument erstellt wurde. Sicher dient die Marktbefragung auch dazu, das Verständnis der Finanzbranche im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu erweitern.

Derzeit gibt es noch keine rechtlich bindenden Vorgaben, wie der Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit in der Finanzbranche aussehen soll. Das Thema ist in ganz Europa auf der politischen Agenda. Und auch die BaFin hat immer wieder öffentlich geäußert, dass sie einen bewussten Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken als Teil des Risikomanagements etwa bei Kreditinstituten erwartet.

Die EU Transparenz-Verordnung, die die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken regelt, ist bereits final, aber noch nicht in Kraft. Die Taxonomie-Verordnung wird zur Zeit in den Trilog-Verhandlungen auf europäischer Ebene diskutiert. Vor 2021 wird es sicher keine bindenden gesetzlichen Vorgaben geben.

Das Merkblatt ist nicht dazu gedacht, das derzeit bestehende rechtliche Vakuum zu füllen. Aber es regt an, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen – weil dazu rechtliche Vorgaben kommen werden. Und zwar in allen drei Aufsichtsbereichen der BaFin – Banken/Finanzdienstleistungen, Versicherungen und Kapitalverwaltungsgesellschaften.